Die Überweisung eines Patienten für die CT- oder MRT-Untersuchung erfolgt durch den für die jeweilige Erkrankung des Patienten zuständigen Facharzt, durch eine Fachambulanz oder durch seinen Hausarzt in schriftlicher Form. Die Überweisung für ÖGK, KFA und BVAEB Patienten ist derzeit für alle CT- und MR-Untersuchungsarten bewilligungsfrei, das heißt der Patient muss keine Bewilligung vom Chefarzt einholen.
Die Versicherten der SVS bedürfen einer Bewilligung für jede CT und MR Untersuchung durch ihren zuständigen Chefarzt der Versicherung.
Die Zuweisung kann schriftlich über die von uns ausgesandten oder auf bei uns angeforderten eigenen Überweisungsscheine erfolgen, aber auch mit von den Krankenkassen ausgegebenen Überweisungsscheinen, mit jedem anderen Überweisungsschein oder natürlich auch über einen Privatüberweisungsschein.
Die allfällige notwendige chefärztliche Bewilligung kann per Fax eingeholt werden.
Bitte vergessen Sie nicht die Rückfaxnummer anzugeben damit Ihre Krankenkasse weiß wohin sie die bestätigte bzw. bewilligte Überweisung übermitteln soll. Die Bewilligung per Fax kann auch durch Ihren Arzt angefordert werden.
Falls Ihr zuweisender Arzt an das EKOS-System der Sozialversicherung (elektronisches Kommunikationsservice) angeschlossen ist, kann er die Bewilligung über dieses System anfordern, sie erhalten einen Ausdruck auf dem Ihr Antragscode vermerkt ist. Diesen Code bitte in unser Institut zum Untersuchungstermin mitbringen.
Der Untersuchungstermin wird von der Ordination des zuweisenden Arztes, vom Patienten selbst zumeist telefonisch oder durch Vorsprache vereinbart (siehe unter „Anmeldung & Kontakt„).
Patienten von Krankenhäusern, Sanatorien oder Privatkliniken oder von anderen Institutionen benötigen keine chefärztliche Bewilligung, da sie nicht unter die Kategorie „ambulanter Patient“ fallen. Die Abrechnung erfolgt bei diesen Patienten direkt mit der jeweiligen Krankenanstalt oder im Falle der Privatuntersuchung mit dem Patienten selbst.
Das CT/MR-Zentrum Graz Geidorf ist in das Marc-Bildarchivierungssystem der steirischen Krankenanstalten Gesellschaft (KAGES) eingebunden d.h. sämtliche Bilder unseres Zentrums sind in den an das Marc angeschlossene Institutionen einsehbar. In sämtlichen Häusern und Ambulanzen der KAGES können die behandelnden Ärzte die Bilddaten über Eingabe des Patientennamens betrachten. Weiters in das Marc-System eingebunden sind mehrere Fachärzte, die Krankenhäuser der Barmherzigen Brüder in Graz, das Krankenhaus der Elisabethinen in Graz, die GKK-Ambulatorien und andere CT- und MR-Institute in der Steiermark. Dadurch ist ein universeller Bildaustausch möglich. Umgekehrt stehen dem CT- und MR-Zentrum Graz Geidorf auch die Bilddaten aus den KAGES-Krankenhäusern, aus den anderen Krankenhäusern und aus den CT- und MR-Instituten der Steiermark zur Verfügung und können dort jederzeit angefordert werden.
Die schriftlichen Befunde werden wie vorgeschrieben am Institut über Jahrzehnte aufbewahrt.
Die Befunde können auf folgende Weise dem Patienten oder seinem Arzt übermittelt werden:
Die Bilder können in unterschiedlicher Form übermittelt werden: